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   BGH, 24.02.2011 - V ZB 202/10   

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BGH, 24.02.2011 - V ZB 202/10 (https://dejure.org/2011,1185)
BGH, Entscheidung vom 24.02.2011 - V ZB 202/10 (https://dejure.org/2011,1185)
BGH, Entscheidung vom 24. Februar 2011 - V ZB 202/10 (https://dejure.org/2011,1185)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 72 Abs 4 S 1 AufenthG
    Zurückschiebung: Erforderlichkeit des Einvernehmens der Staatsanwaltschaft; Erteilung des Einvernehmens nur durch Staatsanwälte

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit des Einvernehmens der Staatsanwaltschaft nach § 72 Abs. 4 S. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) bei der Zurückschiebung; Möglichkeit der Einvernehmenserteilung durch die Ermittlungspersonen der Staatsanwälte oder Amtsanwälte der Staatsanwaltschaft

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 72 Abs. 4 S. 1, AufenthG § 57 Abs. 1, GVG § 152 Abs. 1, StPO § 154b Abs. 3, GG Art. 104 Abs. 1 S. 1
    Zurückschiebung, Zurückschiebungshaft, Abschiebungshaft, Zustimmung, Staatsanwaltschaft, Einvernehmen der Staatsanwaltschaft zur Abschiebung, Niederlande, Malta, Dublin II-VO, Dublinverfahren, Haftbeschluss, Haftantrag, Strafverfahren, Zurückweisung

  • rewis.io

    Zurückschiebung: Erforderlichkeit des Einvernehmens der Staatsanwaltschaft; Erteilung des Einvernehmens nur durch Staatsanwälte

  • ra.de
  • rewis.io

    Zurückschiebung: Erforderlichkeit des Einvernehmens der Staatsanwaltschaft; Erteilung des Einvernehmens nur durch Staatsanwälte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 72 Abs. 4 S. 1
    Erforderlichkeit des Einvernehmens der Staatsanwaltschaft nach § 72 Abs. 4 S. 1 AufenthG bei der Zurückschiebung; Möglichkeit der Einvernehmenserteilung durch die Ermittlungspersonen der Staatsanwälte oder Amtsanwälte der Staatsanwaltschaft

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abschiebehaftsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zurückschiebung eines Ausländers und das Einvernehmen der Staatsanwaltschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 422
  • FGPrax 2011, 146
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Koblenz, 17.09.2008 - 1 U 334/08

    Auslegung der Freigabeklausel in der Sicherungszweckerklärung zu einer

    Auszug aus BGH, 24.02.2011 - V ZB 202/10
    Es hat Zustimmung gefunden (GK-AufenthG/Gutmann, Stand September 2007, § 72 Rn. 34; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand August 2008, § 72 AufenthG Rn. 17; einschränkend allerdings OLG München, OLGR 2009, 291: nur bei sehr kurzfristigem Aufenthalt).

    Darüber besteht Einigkeit (OLG München, OLGR 2009, 291; Gutmann in GK-AufenthG, aaO, § 72 Rn. 29 f.; Hailbronner, Ausländerrecht, aaO, § 72 AufenthG Rn. 14).

    (bb) Ein überwiegendes Interesse an der Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs gegenüber einem Ausländer, der sich illegal im Bundesgebiet aufhält, kann aber nicht nur in den Fällen der Abschiebung und Ausweisung, sondern ebenso bei einer Zurückschiebung bestehen (Senat, Beschluss vom 18. August 2010 - V ZB 211/10, InfAuslR 2010, 440; ähnlich OLG München, OLGR 2009, 291).

    Es wäre nicht zweckmäßig, zwischen Zurückschiebungen im unmittelbaren und zeitlichen Zusammenhang mit der unerlaubten Einreise und solchen zu unterscheiden, die danach erfolgen (so aber OLG München, OLGR 2009, 291).

  • BGH, 20.01.2011 - V ZB 226/10

    Abschiebungshaftverfahren: Einvernehmen der Ermittlungsverfahren führenden

    Auszug aus BGH, 24.02.2011 - V ZB 202/10
    a) Das Fehlen der nach § 72 Abs. 4 Satz 1 AufenthG erforderlichen Zustimmung der zuständigen Staatsanwaltschaft führt nicht nur zur Unzulässigkeit der Abschiebungshaft (Senat, Beschlüsse vom 17. Juni 2010 - V ZB 93/10, NVwZ 2010, 1574 f. Rn. 6 ff., vom 18. August 2010 - V ZB 211/10, InfAuslR 2010, 440 Rn. 10, vom 20. Januar 2011 - V ZB 226/10, juris Rn. 22 und vom 3. Februar 2011 - V ZB 224/10 z. Veröff.

    Das ist der Fall, wenn sich aus dem Antrag der beteiligten Behörde oder den ihm beigefügten Unterlagen ohne weiteres ergibt, dass gegen den Betroffenen ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren anhängig ist und der Antrag zu dem Vorliegen des Einvernehmens keine Angaben enthält (Senat, Beschluss vom 20. Januar 2011 - V ZB 226/10, juris Rn. 9).

    Diese hat auch die Möglichkeit, ihr Einvernehmen in allgemeiner Form zu erteilen (Senat, Beschluss vom 20. Januar 2011 - V ZB 226/10, juris Rn. 25).

  • BGH, 18.08.2010 - V ZB 211/10

    Ausländerrecht: Anordnung der Sicherungshaft bei Zurückschiebung ohne

    Auszug aus BGH, 24.02.2011 - V ZB 202/10
    a) Das Fehlen der nach § 72 Abs. 4 Satz 1 AufenthG erforderlichen Zustimmung der zuständigen Staatsanwaltschaft führt nicht nur zur Unzulässigkeit der Abschiebungshaft (Senat, Beschlüsse vom 17. Juni 2010 - V ZB 93/10, NVwZ 2010, 1574 f. Rn. 6 ff., vom 18. August 2010 - V ZB 211/10, InfAuslR 2010, 440 Rn. 10, vom 20. Januar 2011 - V ZB 226/10, juris Rn. 22 und vom 3. Februar 2011 - V ZB 224/10 z. Veröff.

    Er hat allerdings in einer Entscheidung über einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz Zweifel an der Überzeugungskraft des Wortlauts und daran geäußert, ob ein dem Wortlaut verhaftetes Verständnis der Norm ihrem Zweck gerecht wird (Beschluss vom 18. August 2010 - V ZB 211/10, InfAuslR 2010, 440 mit abl.

    (bb) Ein überwiegendes Interesse an der Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs gegenüber einem Ausländer, der sich illegal im Bundesgebiet aufhält, kann aber nicht nur in den Fällen der Abschiebung und Ausweisung, sondern ebenso bei einer Zurückschiebung bestehen (Senat, Beschluss vom 18. August 2010 - V ZB 211/10, InfAuslR 2010, 440; ähnlich OLG München, OLGR 2009, 291).

  • BGH, 29.04.2010 - V ZB 218/09

    Abschiebungshaftverfahren: Haftanordnung ohne vollständigen Antrag der

    Auszug aus BGH, 24.02.2011 - V ZB 202/10
    Die nach der Erledigung der Hauptsache auf Feststellung nach § 62 Abs. 1 FamFG gerichtete Rechtsbeschwerde ist nach § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 FamFG, § 106 Abs. 2 Satz 1 AufenthG kraft Gesetzes statthaft (vgl. Senat, Beschluss vom 25. Februar 2010 - V ZB 172/09, FGPrax 2010, 150, 151; Beschluss vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, FGPrax 2010, 210, 211), ohne dass es auf die Zulassung oder Nichtzulassung durch das Beschwerdegericht ankäme.

    c) Das Fehlen eines zulässigen Haftantrags kann nicht rückwirkend geheilt werden, weil es sich bei der ordnungsgemäßen Antragstellung durch die Behörde um eine Verfahrensgarantie handelt, deren Beachtung Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG fordert (Senat, Beschlüsse vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, FGPrax 2010, 210, 211, vom 22. Juli 2010 - V ZB 28/10, NVwZ 2010, 1511, 1512 und vom 21. Oktober 2010 - V ZB 96/10, juris Rn. 14).

  • BGH, 22.07.2010 - V ZB 28/10

    Freiheitsentziehungsverfahren: Anforderungen an die Begründung eines

    Auszug aus BGH, 24.02.2011 - V ZB 202/10
    c) Das Fehlen eines zulässigen Haftantrags kann nicht rückwirkend geheilt werden, weil es sich bei der ordnungsgemäßen Antragstellung durch die Behörde um eine Verfahrensgarantie handelt, deren Beachtung Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG fordert (Senat, Beschlüsse vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, FGPrax 2010, 210, 211, vom 22. Juli 2010 - V ZB 28/10, NVwZ 2010, 1511, 1512 und vom 21. Oktober 2010 - V ZB 96/10, juris Rn. 14).
  • BGH, 21.10.2010 - V ZB 96/10

    Möglichkeit der Heilung eines fehlenden Haftantrages in der Beschwerdeinstanz;

    Auszug aus BGH, 24.02.2011 - V ZB 202/10
    c) Das Fehlen eines zulässigen Haftantrags kann nicht rückwirkend geheilt werden, weil es sich bei der ordnungsgemäßen Antragstellung durch die Behörde um eine Verfahrensgarantie handelt, deren Beachtung Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG fordert (Senat, Beschlüsse vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, FGPrax 2010, 210, 211, vom 22. Juli 2010 - V ZB 28/10, NVwZ 2010, 1511, 1512 und vom 21. Oktober 2010 - V ZB 96/10, juris Rn. 14).
  • BGH, 24.07.2003 - 3 StR 212/02

    Verurteilung wegen sechsfachen Mordes durch Zerstörung eines Miethauses in

    Auszug aus BGH, 24.02.2011 - V ZB 202/10
    Diese sind zwar verpflichtet und befugt, in bestimmten Fällen ein Ermittlungsverfahren (formlos) einzuleiten (vgl. § 12 Abs. 1 und 5 BPolG i.V.m. § 152 GVG, § 163 StPO; BGH, Urteil vom 24. Juli 2003 - 3 StR 212/03, NJW 2003, 3142, 3143; KK-StPO/Griesbaum, 6. Aufl., § 160 Rn. 14).
  • BGH, 25.02.2010 - V ZB 172/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung der

    Auszug aus BGH, 24.02.2011 - V ZB 202/10
    Die nach der Erledigung der Hauptsache auf Feststellung nach § 62 Abs. 1 FamFG gerichtete Rechtsbeschwerde ist nach § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 FamFG, § 106 Abs. 2 Satz 1 AufenthG kraft Gesetzes statthaft (vgl. Senat, Beschluss vom 25. Februar 2010 - V ZB 172/09, FGPrax 2010, 150, 151; Beschluss vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, FGPrax 2010, 210, 211), ohne dass es auf die Zulassung oder Nichtzulassung durch das Beschwerdegericht ankäme.
  • BGH, 27.05.2009 - 1 StR 99/09

    Zur Leitungs- und Kontrollbefugnis der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren

    Auszug aus BGH, 24.02.2011 - V ZB 202/10
    Sie trägt die Gesamtverantwortung für eine rechtsstaatliche, faire und ordnungsgemäße Durchführung des Verfahrens, auch soweit es durch die Ermittlungspersonen der (Bundes-) Polizei geführt wird (BGH, Beschluss vom 27. Mai 2009 - 1 StR 99/09, NJW 2009, 2612, 2613).
  • BGH, 17.06.2010 - V ZB 93/10

    Abschiebungshaft: Erforderliche Beteiligung der Staatsanwaltschaft bei

    Auszug aus BGH, 24.02.2011 - V ZB 202/10
    a) Das Fehlen der nach § 72 Abs. 4 Satz 1 AufenthG erforderlichen Zustimmung der zuständigen Staatsanwaltschaft führt nicht nur zur Unzulässigkeit der Abschiebungshaft (Senat, Beschlüsse vom 17. Juni 2010 - V ZB 93/10, NVwZ 2010, 1574 f. Rn. 6 ff., vom 18. August 2010 - V ZB 211/10, InfAuslR 2010, 440 Rn. 10, vom 20. Januar 2011 - V ZB 226/10, juris Rn. 22 und vom 3. Februar 2011 - V ZB 224/10 z. Veröff.
  • BGH, 03.02.2011 - V ZB 224/10

    Ausländerrecht: Anordnung der Abschiebungshaft trotz fehlender Zustimmung der

  • BGH, 11.10.2017 - V ZB 41/17

    Zurückweisungshaftsache: Erforderlichkeit des Einvernehmens der

    Das Einvernehmen der Staatsanwaltschaft nach § 72 Abs. 4 Satz 1 AufenthG ist bei der Zurückweisung (§ 15 Abs. 1 AufenthG) - anders als bei der Abschiebung und der Zurückschiebung - nicht erforderlich (Abgrenzung zu Senat, Beschluss vom 24. Februar 2011, V ZB 202/10, FGPrax 2011, 146).

    aa) Allerdings hat der Senat entschieden, dass der Wortlaut des § 72 Abs. 4 Satz 1 AufenthG zu eng ist und es des Einvernehmens in gleicher Weise bedarf, wenn der Ausländer zurückgeschoben (vgl. § 57 AufenthG) werden soll (Senat, Beschluss vom 18. August 2010 - V ZB 211/10, InfAuslR 2010, 440 Rn. 9 ff.; Beschluss vom 24. Februar 2011 - V ZB 202/10, FGPrax 2011, 146 Rn. 13 ff.; Beschluss vom 12. März 2015 - V ZB 197/14, FGPrax 2015, 181 Rn. 5).

    Deshalb verweisen die Vorschriften über die Zurückschiebung (vgl. § 57 Abs. 3 AufenthG) seit jeher auf die zur Ausfüllung notwendigen Bestimmungen über die Abschiebung und insbesondere über die Abschiebungshaft (Senat, Beschluss vom 24. Februar 2011 - V ZB 202/10, FGPrax 2011, 146 Rn. 16).

  • BGH, 12.03.2015 - V ZB 197/14

    Abschiebung eines Ausländers nach rechtskräftiger Strafverurteilung

    Dies soll gewährleisten, dass Strafverfahren abgeschlossen werden können, bei denen das öffentliche Strafverfolgungsinteresse das Interesse an der sofortigen Ab- oder Zurückschiebung überwiegt (vgl. Senat, Beschluss vom 24. Februar 2011- V ZB 202/10, FGPrax 2011, 146 Rn. 22).
  • BGH, 27.10.2011 - V ZB 311/10

    Abschiebungshaftverfahren: Begründungszwang für zulässigen Haftantrag; Angaben

    Dieser Mangel kann nicht rückwirkend geheilt werden, da es sich bei der ordnungsgemäßen Antragstellung durch die Behörde um eine Verfahrensgarantie handelt, deren Beachtung Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG fordert (Senat, Beschluss vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, FGPrax 2010, 210, 211 Rn. 19; Beschluss vom 21. Oktober 2010 - V ZB 96/10, Rn. 14, juris; Beschluss vom 24. Februar 2011 - V ZB 202/10 Rn. 26, FGPrax 2011, 146, 148).
  • BGH, 31.01.2013 - V ZB 20/12

    Zurückschiebungshaftsache: Rechtswidrigkeitsfeststellung für die Haftanordnung

    Seine Ausführungen, dass hier ein zur Unzulässigkeit des Haftantrags führender Begründungsmangel (Verstoß gegen § 417 Abs. 2 FamFG) vorgelegen habe, weil nach den dem Haftantrag beigefügten Unterlagen ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen den Betroffenen eingeleitet war, der Haftantrag sich aber nicht zu dem dann nach § 72 Abs. 4 Satz 1 AufenthG erforderlichen Einvernehmen der zuständigen Staatsanwaltschaft mit der Zurückschiebung des Betroffenen verhielt, entsprechen der ständigen Rechtsprechung des Senats (Beschlüsse vom 20. Januar 2011 - V ZB 226/10, FGPrax 2011, 144 Rn. 9, vom 24. Februar 2011 - V ZB 202/10, FGPrax 2011, 146 Rn. 7 und vom 27. April 2011 - V ZB 71/11, Rn. 8, juris, jeweils mwN).
  • BGH, 07.06.2011 - V ZB 44/11

    Zulässigkeit der Anordnung einer Sicherungshaft aufgrund des fehlenden

    a) Dass dieses Einvernehmen auch für Zurückschiebungen erforderlich ist, hat der Senat bereits entschieden (Beschluss vom 24. Februar 2011 - V ZB 202/10 Rn. 13 ff., juris).

    b) In derselben Entscheidung hat der Senat auch ausgeführt, dass das Fehlen des Einvernehmens nicht nur zur Unzulässigkeit der Haft führt, sondern die Unzulässigkeit des Haftantrags zur Folge haben kann, nämlich wenn sich aus dem Antrag der beteiligten Behörde oder aus den ihm beigefügten Unterlagen ohne weiteres ergibt, dass gegen den Betroffenen ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren anhängig ist, und der Antrag zu dem Vorliegen des Einvernehmens keine Angaben enthält (Beschluss vom 24. Februar 2011 - V ZB 202/10, Rn. 7 mwN, juris).

    c) Schließlich hat der Senat wiederum in derselben Entscheidung gesagt, dass - auch insoweit entgegen der Ansicht des Beschwerdegerichts - das Fehlen eines zulässigen Haftantrags nicht rückwirkend geheilt werden kann, weil es sich bei der ordnungsgemäßen Antragstellung durch die Behörde (§ 417 FamFG) um eine Verfahrensgarantie handelt, deren Beachtung Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG erfordert (Beschluss vom 24. Februar 2011 - V ZB 202/10 Rn. 26, juris).

  • BGH, 28.04.2011 - V ZB 292/10

    Freiheitsentziehungsverfahren: Statthaftigkeit der zulassungsfreien

    a) Das Fehlen des nach § 72 Abs. 4 Satz 1 AufenthG auch für die Zurückschiebung erforderlichen Einvernehmens der zuständigen Staatsanwaltschaft führt nicht nur zur Unzulässigkeit der Haft, sondern zur Unzulässigkeit des Haftantrags, wenn sich aus ihm oder den ihm beigefügten Unterlagen ohne weiteres ergibt, dass gegen den Betroffenen ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren anhängig ist und der Antrag zu dem Vorliegen des Einvernehmens keine Angaben enthält (Senat, Beschluss vom 24. Februar 2011 - V ZB 202/10, juris Rn. 7, 10 ff.).
  • BGH, 19.07.2018 - V ZB 179/15

    Erhebung der öffentlichen Klage oder Einleitung eines strafrechtlichen

    Diese Grundsätze gelten auch für die Anordnung von Haft zur Sicherung der Zurückschiebung (Senat, Beschlüsse vom 24. Februar 2011 - V ZB 202/10, FGPrax 2011, 146 Rn. 13 ff. und vom 11. Oktober 2017 - V ZB 41/17, FGPrax 2018, 41 Rn. 9), an deren Stelle in ihrem Anwendungsbereich die Haft zur Sicherung der Rücküberstellung nach Art. 28 Abs. 2 Dublin-III-Verordnung getreten ist.
  • BGH, 07.04.2011 - V ZB 269/10

    Sicherungshaft bei Fehlen des erforderlichen Einvernehmens der Staatsanwaltschaft

    Das gilt nicht nur bei der Abschiebung, sondern auch bei der Zurückschiebung (Senat, Beschluss vom 24. Februar 2011 - V ZB 202/10, juris; vgl. auch Beschluss vom 18. August 2010 - V ZB 211/10, InfAuslR 2010, 440, mit ablehnender Anmerkung Gutmann).

    bb) Das Fehlen eines zulässigen Haftantrags kann nicht rückwirkend geheilt werden, weil es sich bei der ordnungsgemäßen Antragstellung durch die Behörde um eine Verfahrensgarantie handelt, deren Beachtung Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG fordert (Senat, Beschluss vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, FGPrax 2010, 210, 211; Beschluss vom 22. Juli 2010 - V ZB 28/10, NVwZ 2010, 1511, 1512; Beschluss vom 21. Oktober 2010 - V ZB 96/10, Rn. 14, juris; Beschluss vom 24. Februar 2011 - V ZB 202/10, juris).

  • BGH, 12.10.2016 - V ZB 8/15

    Notwendigkeit des Vorliegens eines Vorliegen eines zulässigen Haftantrags für die

    Das Fehlen der nach § 72 Abs. 4 Satz 1 AufenthG aF erforderlichen Zustimmung der zuständigen Staatsanwaltschaft führt zur Unzulässigkeit der Abschiebungshaft (Senat, Beschluss vom 24. Februar 2011 - V ZB 202/10, FGPrax 2011, 146, Rn. 7 mwN).
  • BGH, 07.04.2011 - V ZB 211/10

    Sicherungshaft bei fehlendem Einvernehmen der Staatsanwaltschaft mit der

    In dem - hier gegebenen - Fall einer Zurückschiebung gilt nichts anderes (Senat, Beschluss vom 24. Februar 2011 - V ZB 202/10, Rn. 11 ff., juris).
  • BGH, 06.10.2020 - XIII ZB 31/20

    Staatsanwaltschaftliches Einvernehmen für die Abschiebung eines Betroffenen im

  • BGH, 07.04.2011 - V ZB 141/10

    Ausländerrecht: Ab- und Zurückschiebung bei Fehlen eines ordnungsgemäßen

  • BGH, 21.07.2011 - V ZB 220/10

    Notwendigkeit des Vorliegens eines Einvernehmens der Staatsanwaltschaft im Falle

  • BGH, 14.07.2011 - V ZB 5/11

    Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Haftantrages zwecks Abschiebung eines ohne

  • BGH, 19.05.2011 - V ZB 122/11

    Aufrechterhaltung der Sicherungshaft gegen einen ohne Pass, Passersatzpapiere

  • VGH Baden-Württemberg, 08.12.2011 - 11 S 3155/11

    Zum Einvernehmen der Staatsanwaltschaft nach § 72 Abs 4 S 1 AufenthG 2004

  • BGH, 10.07.2014 - V ZB 20/13

    Zurückschiebungshaftsache: Frist für einen Feststellungsantrag bei Erledigung der

  • BGH, 12.05.2011 - V ZB 166/10

    Überprüfung eines zulässigen Haftantrags in jeder Lage des Verfahrens von Amts

  • BGH, 30.10.2013 - V ZB 70/13

    Zulässiger Haftantrag im Zusammenhang mit einer Abschiebungshaft

  • BGH, 11.10.2012 - V ZB 72/12

    Rechtmäßigkeit einer Abschiebungshaft bei Fehlen eines zulässigen Haftantrags

  • BGH, 27.10.2011 - V ZB 284/10

    Anforderungen an das Stellen eines zulässigen Haftantrags im Zusammenhang mit

  • BGH, 19.05.2011 - V ZB 49/11

    Zulässigkeit eines Haftantrags ohne Angaben zu dem für die aufenthaltsrechtliche

  • BGH, 14.06.2012 - V ZB 80/11

    Einvernehmen der Staatsanwaltschaft bei Zurückschieben eines Ausländer nach

  • BGH, 02.02.2012 - V ZB 190/11

    Anforderungen an einen zulässigen Haftantrag für die Rechtmäßigkeit der

  • BGH, 09.05.2011 - V ZB 295/10

    Darlegung des Einvernehmens der Staatsanwaltschaft in einem Haftantrag als

  • BGH, 31.05.2012 - V ZB 51/11

    Anforderungen an die Begründung eines Haftantrags zur Sicherung einer Abschiebung

  • BGH, 12.05.2011 - V ZB 88/10

    Abschiebungshaftsache

  • BGH, 07.04.2011 - V ZB 185/10

    Vorliegen eines zulässigen Haftantrags als Verfahrensvoraussetzung

  • BGH, 21.08.2019 - V ZB 142/18

    Feststellung der Rechtswidrigkeit der Anordnung einer Abschiebehaft;

  • BGH, 14.07.2011 - V ZB 187/10

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Haftanordnung zwecks Abschiebung eines

  • LG Ingolstadt, 04.08.2020 - 22 T 1834/20

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Abschiebung, Asylantrag, Beschwerde, Asylverfahren,

  • LG Ingolstadt, 12.03.2019 - 33 T 89/19

    Unzureichende Reisedokumente

  • LG Düsseldorf, 19.10.2016 - 25 T 702/16
  • LG Ingolstadt, 25.09.2019 - 22 T 1294/19

    Abschiebungshaft, nigeria, Zulassung, Insasse, Fernreisebus, Duldung

  • LG Düsseldorf, 20.10.2017 - 25 T 295/17 T 296/17
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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 23.11.2010 - 11 CS 10.2550   

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VGH Bayern, 23.11.2010 - 11 CS 10.2550 (https://dejure.org/2010,32406)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.11.2010 - 11 CS 10.2550 (https://dejure.org/2010,32406)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. November 2010 - 11 CS 10.2550 (https://dejure.org/2010,32406)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Streitwertfestsetzung bei Entzug oder Erteilung einer Fahrerlaubnis für mehrere Fahrerlaubnisklassen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 422
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 01.07.2002 - 11 S 1293/02

    Beschwerdebegründung: Ermittlung eines bestimmten Antrags durch Auslegung;

    Auszug aus VGH Bayern, 23.11.2010 - 11 CS 10.2550
    Zu diesem Zweck müssen die den angefochtenen Beschluss tragenden Rechtssätze oder die tatsächlichen Annahmen, auf denen diese Entscheidung beruht, mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (VGH BW vom 1.7.2002 NVwZ 2002, 1388/1389).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.04.2002 - 1 S 705/02

    Auseinandersetzung mit erstinstanzlicher Entscheidung in der

    Auszug aus VGH Bayern, 23.11.2010 - 11 CS 10.2550
    An der nötigen inhaltlichen Auseinandersetzung mit der angefochtenen Entscheidung fehlt es u. a. dann, soweit lediglich Vorbringen aus dem ersten Rechtszug wiederholt oder hierauf sogar nur Bezug genommen wird (vgl. VGH BW vom 11.4.2002 NVwZ-RR 2002, 797; Redeker/von Oertzen, a.a.O., RdNr. 21 zu § 146).
  • VG Augsburg, 20.08.2013 - Au 7 K 13.739

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Erreichens der 18-Punkte-Grenze

    Die Fahrerlaubnisbehörden sind gemäß § 4 Abs. 3 Satz 2 StVG an die Rechtskraft der Entscheidungen über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten gebunden (stRspr vgl. BayVGH, B.v. 23.11.2010 - 11 CS 10.2550 - juris Rn. 10; B.v. 12.9.2011 - 11 CS 11.2065 - juris; B.v. 27.4.2012 - 11 CE 12.583 - juris; B.v. 25.1.2012 - 11 CS 12.27 - juris; VG Ansbach, GB.v. 4.4.2011 - AN 10 K 10.02533 - juris Rn. 26 f.; VG München, B.v. 30.11.2011 - M 6b S 11.5035 - juris).

    Erst wenn im Ordnungswidrigkeitenverfahren eine - positive - formelle Entscheidung zumindest zur Wiedereinsetzung vorliegt, wird hierdurch die Rechtskraft durchbrochen (vgl. BayVGH, B.v. 23.11.2010 - 11 CS 10.2550 - juris Rn. 10; VG Ansbach, GB.v. 4.4.2011 - AN 10 K 10.02533 - juris Rn. 26 f.).

  • VG Augsburg, 13.06.2013 - Au 7 S 13.746

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Erreichens der 18-Punkte-Grenze

    Die Fahrerlaubnisbehörden sind gemäß § 4 Abs. 3 Satz 2 StVG an die Rechtskraft der Entscheidungen über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten gebunden (stRspr vgl. BayVGH, B.v. 23.11.2010 - 11 CS 10.2550 - juris Rn. 10; B.v. 12.9.2011 - 11 CS 11.2065 - juris; B.v. 27.4.2012 - 11 CE 12.583 - juris; B.v. 25.1.2012 - 11 CS 12.27 - juris; VG Ansbach, GB.v. 4.4.2011 - AN 10 K 10.02533 - juris Rn. 26 f.; VG München, B.v. 30.11.2011 - M 6b S 11.5035 - juris).

    Erst wenn im Ordnungswidrigkeitenverfahren eine - positive - formelle Entscheidung zumindest zur Wiedereinsetzung vorliegt, wird hierdurch die Rechtskraft durchbrochen (vgl. BayVGH, B.v. 23.11.2010 - 11 CS 10.2550 - juris Rn. 10; VG Ansbach, GB.v. 4.4.2011 - AN 10 K 10.02533 - juris Rn. 26 f.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.04.2012 - 3 M 527/11

    Entzug der Fahrerlaubnis; Anordnung des Gutachtens

    In Anlehnung an den Streitwertkatalog bestimmt sich bei Verfahren wegen der Entziehung der Fahrerlaubnis für mehrere Klassen der Streitwert grundsätzlich nach der jeweils höchsten Klasse, sofern nicht im Einzelfall eine Klasse gegenüber der Klasse B eine eigenständige Bedeutung hat (vgl.BayVGH, Beschl. v. 23.11.2010 - 11 CS 10.2550 - juris; VGH Mannheim, Beschl. v. 13.12.2007 - 10 S 1272/07 - NZV 2008, 320 m. w. N., zur Klasse T: OVG Lüneburg, Urt. v. 10.02.2011 - 12 LB 98/09 - juris.).
  • VG Gera, 11.01.2019 - 3 E 2271/18

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Erreichens der Höchstpunktezahl; Rechtskraft

    Erst wenn im Ordnungswidrigkeitenverfahren eine positive formelle Entscheidung zumindest zur Wiedereinsetzung vorliegt, wird hierdurch die Rechtskraft durchbrochen (vgl. VGH Bad-Württ, Beschl. v. 4. November 2013 - 10 S 1933/13; BayVGH, Beschl. v. 12. September 2011 - 11 CS 11.2065; v. 23. November 2010 - 11 CS 10.2550 - jeweils Juris).
  • VGH Bayern, 22.08.2011 - 11 ZB 10.2620

    Zwei Trunkenheitsfahrten mit einer jeweils über 0,5 ‰ liegenden

    Die von der Entscheidung des Verwaltungsgerichts, mittelbar aber auch von dem Beschluss vom 3. Mai 2010 (a.a.O.) abweichende Streitwertfestsetzung erklärt sich daraus, dass der Verwaltungsgerichtshof im vierten Quartal des Jahres 2010 dazu übergangen ist, Fahrerlaubnisse der Klassen B und C1 bei der Streitwertbemessung jeweils gesondert zu berücksichtigen, da die Klasse C1, wie sich aus § 6 Abs. 1 Satz 1 FeV ergibt, die Klasse B nicht umfasst, sondern vielmehr zwei im Verhältnis zueinander komplementäre Berechtigungen in Frage stehen: Die Klasse B gestattet das Führen von Kraftfahrzeugen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3500 kg, während die Klasse C1 ausschließlich den Bereich von über 3500 bis 7500 kg abdeckt (vgl. BayVGH vom 23.11.2010 BayVBl 2011, 189 f.).
  • VG München, 17.02.2012 - M 6b E 11.5987

    Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

    Außerdem verkennt dieses Vorbringen, dass die Fahrerlaubnisbehörde an die rechtskräftige Verurteilung des Antragstellers samt den ihr zugrunde liegenden Tatsachenfeststellungen solange gebunden ist, wie die Rechtskraft der strafrechtlichen Entscheidung besteht (BayVGH vom 23.11.2010, Az. 11 CS 10.2550; VG München vom 30.11.2011, Az.: M 6b S 11.5035).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.10.2011 - 3 M 315/11

    Entziehung der Fahrerlaubnis

    In Anlehnung an den Streitwertkatalog bestimmt sich bei Verfahren wegen der Entziehung der Fahrerlaubnis für mehrere Klassen bzw. der Aberkennung des Rechts zum Gebrauchmachen einer solchen Fahrerlaubnis der Streitwert grundsätzlich nach der jeweils höchsten Klasse, sofern nicht im Einzelfall eine Klasse gegenüber der Klasse B eine eigenständige Bedeutung hat (vgl. BayVGH, Beschl. v. 23.11.2010 - 11 CS 10.2550 -, juris zum Verhältnis der Fahrerlaubnisklassen B und C; VGH Mannheim, Beschl. v. 13.12.2007 - 10 S 1272/07 - NZV 2008, 320 m. w. N.).
  • VG Augsburg, 09.02.2011 - Au 7 S 11.25

    Entziehung der Fahrerlaubnis

    Hierbei wurde die neue Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zur Festsetzung des Streitwerts berücksichtigt (BayVGH vom 23.11.2010 - 11 CS 10.2550), dass in Verfahren, die neben der Erteilung oder dem Entzug einer Fahrerlaubnis der Klassen C1 (E), C (E), D1 (E) oder D (E) auch die Fahrerlaubnisklasse B zum Gegenstand haben, diese Klasse bei der Streitwertbemessung zusätzlich zu berücksichtigen ist.
  • VGH Bayern, 27.04.2012 - 11 CE 12.583

    Bindungswirkung strafgerichtlicher Entscheidungen zu Lasten des Betroffenen im

    Der Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 23. November 2010 (BayVBl 2011, 189), auf den sich das Verwaltungsgericht zur Begründung seiner gegenläufigen Rechtsauffassung beruft, betraf - wie sich aus den Beschlussgründen in zweifelsfreier Deutlichkeit ergibt - einen Fall der (umfassenden) Bindungswirkung nach § 4 Abs. 3 Satz 2 StVG.
  • VGH Bayern, 11.06.2013 - 11 ZB 12.409

    Richterliche Beweiswürdigung

    Die Streitwertfestsetzung ergibt sich aus § 52 Abs. 1 GKG i.V.m. den Empfehlungen in Nr. 46.3 und einem Mittelwert aus Nrn. 46.4 und 46.5 zuzüglich einem Streitwert gemäß Nr. 46.8 (vgl. BayVGH, B.v. 23.11.2010 - 11 CS 10.2550) des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit.
  • VGH Bayern, 22.11.2012 - 11 CS 12.2390

    Beschwerde gegen eine Entscheidung nach § 80 Abs. 5 VwGO; innerhalb offener Frist

  • VG München, 30.11.2011 - M 6b S 11.5035

    Entzug der Fahrerlaubnis wegen Nichtteilnahme an einem Aufbauseminar

  • VG Trier, 03.05.2012 - 1 L 396/12

    Auch eine rechtswidrig angeordnete Blutuntersuchung darf zum Schutz der

  • VG Augsburg, 09.03.2012 - Au 7 S 12.259

    Entzug der Fahrerlaubnis; (einmaliger) Konsum von Amphetamin

  • VG Augsburg, 02.03.2011 - Au 7 S 11.169

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Schizophrene Psychose; Nichtvorlage eines

  • VGH Bayern, 14.02.2011 - 11 ZB 10.378

    Abweisung einer Klage als unzulässig wegen entgegenstehender Rechtskraft früherer

  • VG Trier, 30.05.2012 - 1 L 396/12

    Auch eine rechtswidrig angeordnete Blutuntersuchung darf zum Schutz der

  • VGH Bayern, 12.10.2011 - 11 CS 11.2194

    Mindestens zweimaliger Cannabiskonsum

  • VG Ansbach, 09.08.2011 - AN 10 S 11.01340

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Hinweise auf psychische Störung; Bestehen

  • VG Ansbach, 04.04.2011 - AN 10 K 10.02533

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Erreichens von 18 Punkten

  • VG Würzburg, 13.01.2011 - W 6 S 10.1346

    Trunkenheitsfahrt mit Fahrrad; Aberkennung des Rechts zum Gebrauch der

  • VG München, 07.11.2013 - M 6b S 13.4553

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach dem Punktsystem wegen 18 Punkten oder mehr

  • VG Bayreuth, 02.10.2013 - B 1 K 13.341

    Entziehung der Fahrerlaubnis

  • VG Ansbach, 18.04.2012 - AN 10 K 12.00209

    Entzug der Fahrerlaubnis; Konsum von Kokain; Konsumnachweis durch eigene Angaben;

  • VG Augsburg, 07.12.2010 - Au 7 K 10.604

    Entziehung der Fahrerlaubnis; einmaliger Konsum von Amphetamin; keine

  • VG Ansbach, 13.02.2012 - AN 10 K 11.01341

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Hinweise auf psychische Störung; Bestehen

  • VG Augsburg, 14.02.2011 - Au 7 K 10.1750

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Erreichens der 18-Punkte-Grenze; Tilgungsfrist

  • VG Augsburg, 11.01.2011 - Au 7 S 10.2026

    Konsum geringer Mengen Amphetamin; Unglaubwürdige Schutzbehauptung

  • VG Augsburg, 08.12.2010 - Au 7 S 10.1751

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Erreichens der 18-Punkte-Grenze; Tilgungsfrist

  • VG Ansbach, 12.12.2011 - AN 10 K 11.01318

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Rechtswidrigkeit einer Gutachtensanforderung; keine

  • VG Augsburg, 02.12.2010 - Au 7 E 10.1717

    Antrag auf vorläufige Erteilung einer Fahrerlaubnis; Verwertbarkeit eines

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